Gender Studis (Fach) / xx (Lektion)

Vorderseite Frauenförderung
Rückseite

Frauenquote: Verpflichtende oder freiwillige Vorgabe, dass einMindestprozentsatz von VertreterInnen/Mitgliederneines Gremiums aus Frauen bestehen muss.

Ziel: Frauenanteil soll nachhaltig erhöht werden

Mögliche Anwendungsgebiete: Wirtschaft (zBAufsichtsräte), Politik (zB Parlamentsabgeordnete),Wissenschaft (zB Uni Senat),…

Seit 1993 im Öffentlichen Dienst: 45%

Seit 1. Jänner 2018: Aktiengesetz § 86(7)(„Mindestanteilsgebot”): Verlangt mind. 30% Frauen und30% Männer in Aufsichtsräten

Laut einer Studie wird durch eine Einführung von Frauenquoten die Kompetenz der Männer in die Höhe gehen, die der Frauen bleibt aber gleich

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