Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Fach) / 1.3 Rechtsformentscheidung (Lektion)
Rechtsform für Aktiengesellschaften der EU.
vier Möglichkeiten:
1) Verschmelzung min zweier AGs aus unterschiedlichen EU Ländern
2) min zwei Kapitalgesellschaften (entweder selber oder mit mind einer Tochterfirma oder Zweigstelle in anderem EU Land) könne eine Holding-Gesellschaft (HSE) gründen.
3) Tochter-SE: Wie HSE, nur dass auch nicht Kapitalgesellschaften beteiligt sein können.
4) Umwandlung einer nationalen AG, die mind seit zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in der EU unterhält
Vorteile SE:
- kostengünstigere Strukturen bei Fusionierung
- Eträge können ohne umständliche Gewinnausschüttung verwendet werden.
Nachteile:
- Haftungsrechtliche Nachteile (betrifft Tochtergesellschaften)
- hohes Stammkapital (120.000€)
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