Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Fach) / 1.3 Rechtsformentscheidung (Lektion)
Vorderseite
Vorteile GmbH:
Rückseite
- Haftungsbeschränkung
- gilt als juristische Person --> kann eigene Rechtsgeschäfte abschließen.
- Steuerliche Vorteile bei hohen Einkommen (Körperschaftssteuer nur 25%)
- Gewinne müssen nicht ausgeschüttet werden --> Reserven anlegen
- Flexibilität bei Gesellschafterwechsel (keine Hindernisse)
- Fremdgeschäftsfüher möglich
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