Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Fach) / 1.3 Rechtsformentscheidung (Lektion)

Vorderseite Rechtsformen des privaten Rechts lassen sich in Gegenstands gebunden (Rechtsform gilt zB nur für Agrarbetriebe) und Gegenstands ungebunden unterteilen. Nenne alle ungebundenen Rechtsformen:
Rückseite

Einzelunternehmen

Stiftungen

Personengesellschaften (min zwei Rechtsträger!, natürlich wie juristisch):

- GbR

- Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)

Körperschaften (Zusammenschluss min zweier Personen--> gilt als juristische Person)

- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)

- Genossenschaft (eG)

- Verein (e.V.)

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