Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Fach) / 1.3 Rechtsformentscheidung (Lektion)
Vorderseite
Rechtsformen des privaten Rechts lassen sich in Gegenstands gebunden (Rechtsform gilt zB nur für Agrarbetriebe) und Gegenstands ungebunden unterteilen.
Nenne alle ungebundenen Rechtsformen:
Rückseite
Einzelunternehmen
Stiftungen
Personengesellschaften (min zwei Rechtsträger!, natürlich wie juristisch):
- GbR
- Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)
Körperschaften (Zusammenschluss min zweier Personen--> gilt als juristische Person)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
- Genossenschaft (eG)
- Verein (e.V.)
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