Strafrecht (Fach) / Betrugs- und Urkundendelikte (Lektion)

Vorderseite Abgrenzung Diebstahl in mittelbarer Täterschaft zu Dreiecksbetrug?
Rückseite

E.A.: Lagertheorie: Es kommt darauf an, in wessen Lager der Dritte steht. Steht er im Lager des Geschädigten, dann liegt eine Vermögensverfügung vor. Steht er im Lager des Täters, dann liegt eine Wegnahme und somit Diebstahl in mittelbarer Täterschaft vor.

A.A.: Ermächtigungstheorie: Eine Vermögensverfügung liegt nur dann vor, wenn der Dritte vom Gewahrsamsinhaber ausdrücklich zu Verfügungen über Sachen ermächtigt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Wegnahme vor.

A.A.: Theorie der faktischen Nähe: Es kommt auf die Nähe des Dritten zu der Sache an. Steht dem Dritten die Sache so nahe, dass er ohne großen Aufwand Verfügungen tätigen kann, dann liegt eine Vermögensverfügung vor. Steht die Sache aber dem Geschädigten näher, liegt eine Wegnahme vor.

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