Strafrecht (Fach) / HS 1 (Lektion)
Vorderseite
objektive Fahrlässigkeit bzw. objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Rückseite
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Diese Karteikarte wurde von elrem_ha erstellt.
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