Strafrecht (Fach) / HS 1 (Lektion)

Vorderseite objektive Fahrlässigkeit bzw. objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Rückseite

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Diese Karteikarte wurde von elrem_ha erstellt.

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