Schuldrecht (Fach) / Locatio conductio rei (Lektion)

Vorderseite Welche Pflichten ergeben sich aus der Locatio conductio rei?
Rückseite

Die Locatio conductio rei dient zur entgeltlichen Überlassung eines RES zum Gebrauch bzw Fruchtziehung. Die RES können körperliche Sache, aber auch Rechte sein (zB Ususfructus). Der Vermieter muss die Sache dem Mieter überlassen und die Sachnutzung ermöglichen, dies umfasst auch die Pflicht zur Instandhaltung des Miet- oder Pachtobjekts.

Einen allfälligen Untergang durch VIS MAIOR hat als Eigentümer der Vermieter zu tragen, das heißt im Falle eines Untergangs oder einer Verschlechterung kann der Locator kann keine Zinsen oder bloß einen Verminderten Entgeltsanspruch verlangen (Zinsgefahr!). Zur Sicherung hat der Locator ein Pfandrecht an den Sachen ds Mieters oder einen Pignus an den gezogenen Früchten. Dies ergibt sich ohne eigene Absprache aus dem Abschluss des Bestandvertrages (Pignus Tacitum)

Der Conductor hingegen hat die Pflicht Zins zu zahlen. Er haftet für CUSTODIA, DOLUS und CULPA. Bei der Pach hat er zudem die Pflicht der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung.

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