Zivilrecht (Fach) / Zivilrecht Hochedlinger (Lektion)

Vorderseite Rücktritt wegen Nichteintritts "maßgeblicher Umstände"
Rückseite

Verbaucher kann von Offerten/Verträgen zurücktreten, wenn maßgebliche Umstände, die vom Unternehmen als wahrscheinlich vermittelt wurden, nicht eintreten.

Frist ist eine Woche nachdem erkennbar wird, dass der die Umstände nicht eintreten.

Rücktrittsrecht kann jedoch im Vertrag ausgeschlossen werden.

Diese Karteikarte wurde von JuliaLuFH erstellt.