AEVO (Fach) / Prüfungsvorbereitung (Lektion)

Vorderseite Aufgaben Zuständige Stelle
Rückseite

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG §9 und §32) ist die zuständige Stelle bzw. jeweilige Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Ärztekammer), soweit keine anderen Vorschriften bestehen, für die Überwachung der Berufsausbildung im Rahmen des Gesetztes zuständig. Weitere Aufgaben der zuständigen Stelle: Eignung des Ausbilders, des Ausbildenden und der Ausbildungsstätte feststellen Berufsbildungs- und Schlichtungsausschüsse errichten Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einrichten und führen Prüfungsausschüsse einrichten und Prüfungen durchführen Über Anträge zur Verkürzung/ Verlängerung der Ausbildungszeitentscheiden Rechtsvorschriften zur Berufsausbildung erlassen

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