AEVO (Fach) / Prüfungsvorbereitung (Lektion)
Vorderseite
Mitwirkungsrecht vom Betriebsrat
Rückseite
Bei folgenden Themen hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht: Informationsrecht, z.B. über die Personalplanung Vorschlagsrecht, z.B. bei der Planung von Arbeitsplätzen Anhörungsrecht, z.B. vor jeder Kündigung Beratungsrecht, z.B. bei der Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung
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