Öffentliches Recht (Fach) / Polizei- und Baurecht (Lektion)
Vorderseite
Für passiven Bestandschutz darf keine Besitz- oder Nutzungsaufgabe vorliegen. Zeitliche Geltung?
Rückseite
Zeitmodell: Mehr als zwei Jahre wird ein Gebäude nicht mehr genutzt.
Landesrechtliche Regelung, dh. § 62 LBO: 1 Jahr.
VGH: Es muss ein Verzichtswille vorliegen.
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