Öffentliches Recht (Fach) / Polizei- und Baurecht (Lektion)

Vorderseite Für passiven Bestandschutz darf keine Besitz- oder Nutzungsaufgabe vorliegen. Zeitliche Geltung?
Rückseite

Zeitmodell: Mehr als zwei Jahre wird ein Gebäude nicht mehr genutzt.

Landesrechtliche Regelung, dh. § 62 LBO: 1 Jahr.

VGH: Es muss ein Verzichtswille vorliegen.

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