Zivilrecht (Fach) / Sachenrecht (Lektion)
Vorderseite
Liegt ein EBV vor, wenn das frühere Besitzrecht des Fremdbesitzers erloschen ist?
Rückseite
H.M.: EBV als Haftungssteigerung keine Sperrwirkung des EBV.
A.A.: Vorrang des Vertragsrechts.
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