Zivilrecht (Fach) / Sachenrecht (Lektion)

Vorderseite Liegt ein EBV vor, wenn das frühere Besitzrecht des Fremdbesitzers erloschen ist?
Rückseite

H.M.: EBV als Haftungssteigerung keine Sperrwirkung des EBV.

A.A.: Vorrang des Vertragsrechts.

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