Zivilrecht (Fach) / Vertragsrecht und gesetzliche SV (Lektion)

Vorderseite Ist bei der Untervermietung eine Eingriffskondiktion einschlägig?
Rückseite

E.A.: Der Mieter greift in die Entscheidungskompetenzen des Vermieters ein, da er über die Person des unmittelbaren Besitzers bestimmt.

BGH: Kein Eingriff in die Rechte des Vermieters.

Dafür spricht, dass der Mieter den Mietzins der Untervermietung aus dem ihm gegenüber eingeräumten Gebrauchsrecht ziehe und der Vermieter außerdem überhaupt gar keine Entscheidungskompetenz hätte. Die Sache/das Haus sind schon an den Hauptvermieter vermietet.

Diese Karteikarte wurde von Juma1616 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: