Jus (Fach) / Völkerrecht (Lektion)
Träger von Rechten und Pflichten des Völkerrechts
- souveränen Staaten (rechtlich völlig gleich, auch wenn zahlreiche Abhängigkeiten zwischen den Staaten bestehen)
- Internationale Organisationen (EU,UN, Europarat --> ermöglichen eine organisierte Zusammenarbeit von Staaten zum Zwecke der Erreichung gemeinsamer Ziele)
-->partielle (nur insoweit Träger von Rechten&Pflichten, als ihnen dies von ihren Mitgliedstaaten in der Satzung zugestanden wird)
--> besondere Art von Intern. Organisationen --> supranationalen Organisationen (deren Organe können Rechtsakte setzen, die für Staatsbürger unmittelbar verbindlich sind)
- auch andere Einheit haben partielle Völkerrechtssubjektivität (Internationale Komitee vom Roten Kreuz)
- auch Menschen (als Träger von Menschenrechten zunehmend als individuelle Völkerrechtssubjekte anerkannt)
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