Jus (Fach) / Normen, öffentl. Recht (Lektion)
Vorderseite
Welche Abgrenzungstheorien zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht kennen Sie?
Rückseite
- Interessentheorie à Öffentl. Recht: zum Schutz öffentl. Interessen, Privatrecht: zum Schutz privater Interessen - Subjektionstheorie à Öffentl. Recht: jurist. Herrschaftsverhältnisse (Über- und Unterordnung), Privatrecht: Gleichordnung- Subjektstheorie à Hoheitsgewalt - Kombinationstheorie à Form des Rechtsakts maßgeblich (falls keine Einigung)
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