BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)
Aufnahme der Tätigkeit am 1. 10. 2016 in Folge des Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes 2016
An keine Weisungen gebunden
Rechtsakte: Abschlussprüfungsrichtlinie, Abschlussprüfungsverordnung.
Organe:
Aufsichtsrat: besteht aus 4 Mitgliedern. Bundesminister für Finanzen (3 Mitglieder) und
Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (1 Mitglied)
Funktionsperiode für 5 Jahre
Überwacht die Geschäftsführer der ABAP
Vorstand:
Nichtberufsausübend zur Wahrung der Unabhängigkeit
1 Mitglied muss Wirtschaftsprüfer sein
aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Rechtswissenschaften
Funktionsperiode 5 Jahre
Ziel ist die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems zur:
Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in Abschlussprüfungen
Erhöhung der Glaubwürdikeite offen gelegter Finanzinformationen
Erhöhung des Schutzes von Aktionären und Investoren
Laufende Verbesserung der Prüfungsqualität
Einführung von obligatorischen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie eine obligatorische Qualitätsprüfugn für alle Wirtschaftsprüfer
Qualitätssicherungsprüfungen, Inspektionen, Untersuchungen, Beaufsichtigung der Fortbildungsverpflichtung
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