Strafrecht (Fach) / Betrugs- und Urkundendelikte (Lektion)
Vorderseite
Verhältnis Raub und räuberische Erpressung?
Rückseite
Rspr.: Raub ist gegenüber räuberische Erpressung lex specialis. Raub enthält auch immer eine Nötigung zur Duldung der Wegnahme.
H.L.: Delikte stehen in einem Alternativverhältnis. Räuberische Erpressung ist ein Selbsttschädigungsdelikt und nötig ist somit eine Vermögensverfügung wie beim Betrug.
Für die hL spricht, dass der Grundtatbestand des § 255 sonst auf den Qualifikationstatbestand des § 249 verweisen würde.
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