Strafrecht (Fach) / Betrugs- und Urkundendelikte (Lektion)
Vorderseite
"verkörperte" Gedankenerklärung
Rückseite
mit einem festen Gegenstand verbunden und dadurch gewisse Dauerhaftigkeit besitzend. Nach herrschender Meinung muss die Gedankenerklärung optisch-virtuell wahrnehmbar sein (Ausschluss von Dokumenten, die auf USB Sticks gespeichert sind).
Diese Karteikarte wurde von Juma1616 erstellt.
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