Strafrecht (Fach) / Betrugs- und Urkundendelikte (Lektion)

Vorderseite "verkörperte" Gedankenerklärung
Rückseite

mit einem festen Gegenstand verbunden und dadurch gewisse Dauerhaftigkeit besitzend. Nach herrschender Meinung muss die Gedankenerklärung optisch-virtuell wahrnehmbar sein (Ausschluss von Dokumenten, die auf USB Sticks gespeichert sind).

Diese Karteikarte wurde von Juma1616 erstellt.

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