Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)
Vorderseite
Aufgabegewinn / Veräußerungsgewinn bei natürlichen Personen und PersG
Rückseite
gehört nicht zum Gewerbeertrag
R 7.1 III Satz 1 Nr. 1 GewStR
ebenso:
§ 17, § 24, § 15 IV EStG
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