Externes Rechnungswesen 102 (Fach) / BERW (Lektion)

Vorderseite 15) Stelle die Bestimmung der Buchführung der buchführungspflichtigen gegen die Mindestbuchführung von nicht Buchführungspflichtigen gegenüber
Rückseite

Buchführungspflichtige obligen dem §4Abs1EstG und sind dadurch der Ermittlungsgewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensvergleich verpflichtetEs ist ein Jahresabschluss zu erstellen sowie eine Bilanz und die GUV Rechnung.Doppelte Buchführung und Inventur sind Verpflichtend

Nicht BuchführungspflichtigeEinnahmen-Überschussrechnung §4Abs.3EStGAufzeichnung von Ein und AusgabenKEINE INVENTUR

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