Steuerrecht (Fach) / Jahresabschluss (Lektion)
keine Verrechnung von
- Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite
- Aufwendungen mit Erträgen
- Grundstücksrechte mit Grundstückslasten
Grundsätze Bilanzklarheit & Bilanzvollständigkeit
Ausnahmen (UGB oder sonst.rechtlichen/wirtschaftlichen Gründen):
- Forderungen und Verbindlichkeiten , wenn
- Gläubiger = Schuldner
- Fristenkongruenz besteht
- keine rechtlichen Unterschiede in der Einbringung (z.B.: unterschiedliche Besicherung - Wechselverbindlichkeit mit Forderung)
- keine wirtschaftlichen Unterschied (zB Lieferforderungen mit erhaltenen Anzahlungen)
- Saldierung aktiver & latenter Steuern (Details zu diesen sind im Anhang ersichtlich, wodurch eine Saldierung kein Problem ist)
Diese Karteikarte wurde von Wuschlkopf_3 erstellt.
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