BWL (Fach) / Unternehmensfinanzierung (Lektion)

Vorderseite Kapitalerhöhungen
Rückseite

Motive:

Bedarf an liquiden Mittel.

Vorratsmotiv: Aufgrund hoher Kurse ist die Platzierung einer Kapitalerhöhung einfach und bilig

Kapitalstruktur verändern.

Auf Eigentümerzusammensetzung Einfluss zu nehmen.

Ordentliche Kapitalerhöhung: Hauptversammlung beschließt mit Dreiviertelmehrheit die Emission von jungen Aktien gegen Leistung von Sacheinlagen oder Barmittel (Hauptfall)Zentrale Frage um die Höhe des Emmisionspreises: Um das Risiko die Aktien nicht verkaufen zu können zu senken, liegen die Kurse der Altaktien unter jenen der neuen Aktien.

Bezugsrecht: Bei einer Aktienerhöhung werden den Altaktionären ein Bezugsrecht gegeben, dass berechtigt die jungen Aktien zum festgelegten Preis ermächtigt. Somit bestehen bei einer Kapitalerhöhung zwei Möglichkeiten: Bezug junger Aktien oder der Verkauf der Bezugsrechte. Die Aktiengesellschaft kann das Bezugsrecht rechtlich ausschließen (BSP: Zuverfügunstellen von Aktien an Mitarbeiter)

Genehmigtes Kapital: Genehmigung des Aufsichtsrates an den Vorstand bis zu einen bestimmten Nennwert Kapitalerhöhungen durchzuführen.

Bedingtes Kapital: Wandel- und Optionsanleihen: Umtausch bzw. Bezug von Aktien wird zu vorab definierten Bedingungen gewährt.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: einfacher Buchungsvorgang bei dem Rücklagen in das Grundkapital. Sinnvoll, um die Aktie zu verbilligen und die Liquidität an der Börse zu erhöhen

Aktiensplitting: erhöhung der Aktienzahl bei unveränderten Grundkapital

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