Zivilrecht (Fach) / WDH Rep Fälle (Lektion)

Vorderseite Kenntnis der Nichtberechtigung
Rückseite

Der Geschäftsfpührer muss um die Fremdheit und seine fehlende Berechtigung wissen, aber trotz dieses Bewusstsein das Geschäft nicht als fremdes, sondern eigennützig also in der Absicht führen, es als eigenes zu behandeln.

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