Psychologie (Fach) / 2) Rahmenbedingungen (Repetitorium 3. Auf. (2017)) (Lektion)

Vorderseite Was umschreibt der §21 des StGB?
Rückseite

verminderte Schuldfähigkeit:

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der bei §20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe (..) gemildert werden"

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