Psychologie (Fach) / 2) Rahmenbedingungen (Repetitorium 3. Auf. (2017)) (Lektion)

Vorderseite Wie lautet das Einsichtsnahmerecht der Patientin?
Rückseite

Dem Pat. ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtsnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtsnahme ist zu begründen.

merke:

nach dieser Rechtssprechung ist Einsichtsnahmerecht des Pat. nur noch einschränkbar, wenn Einsichtsnahme dem Pat. erheblich schaden könnte: Eine Verweigerung der Einsichtsnahme zum Schutze des Therapeuten erlaubt diese Formulierung kaum noch - hier bleibt Rechtssprechung abzuwarten.

Diese Karteikarte wurde von Steefano erstellt.