Kernaufgaben der OTA (Fach) / DKG (Lektion)

Vorderseite Vorraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung
Rückseite

1. einen dreijährigen Ausbildungslehrgang entsprechend dieser Empfehlungerfolgreich absolviert hat,

2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich dieUnzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,

3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und

4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse derdeutschen Sprache verfügt

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