Zivilrecht (Fach) / Leistungsstörungen (Nichterfüllung) (Lektion)

Vorderseite Was sind die Rechtsfolgen des Gläubigerverzuges?
Rückseite

Bei zufälligem Untergang der Sache trägt nun der Gläubiger die Preisgefahr. Nur bei grober Fahrlässigkeit wird der Schuldner schadenersatzfähig. Der Schuldner hat Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen (Lagergebühren etc). Der Schuldner kann die Leistung gerichtlich hinterlegen lassen. Bei einem Unternehmerverkauf dürfte der Gläubiger sogar einen Selbsthilfeverkauf anstreben.

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