Zivilrecht (Fach) / Leistungsstörungen (Nichterfüllung) (Lektion)

Vorderseite Was sind die Rechtsfolgen einer dem Gläubiger zuzurechnenden nachträglichen Unmöglichkeit?
Rückseite

Der Vertrag bleibt bestehen, der Schuldner muss nichts erbringen, der Gläubiger seine Leistung jedoch schon (Er trägt die Preisgefahr)

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