Wirtschaft- und Privatrecht (Fach) / Marl: BGB Allgemeiner Teil (Lektion)

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Vorderseite Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?
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Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.

Erteilung grundsätzlich formlos § 167 Abs. 2 BGB, selbst wenn Vertretergeschäft der Form bedarf

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