Zivilrecht (Fach) / Leistungsstörungen (Nichterfüllung) (Lektion)
Vorderseite
Wann liegt eine nachträgliche Unmöglichkeit vor?
Rückseite
Eine nachträgliche Unmöglichkeit liegt dann vor, wenn die Leistung zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung unmöglich wird. Der Erbringung der Leistung steht ein dauerhaftes Leistungshindernis entgegen.
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