Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)
Vorderseite
Kürzungen
Gewinne aus Anteilen an einer inländ. KapG
Rückseite
§ 9 Nr. 2a GewStG, wenn:
- Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mind. 15%
UND
- Gewinnanteile bei Ermittlung des Gewinns (§7 GewStG) angesetzt worden sind
Folge:
§ 9 Nr. 2a Satz 3:
in unmittelbarem Zusammenhang stehende Aufwendungen mindern Kürzungsbetrag, soweit entsprechende Beteiligungserträge zu berücksichtigen sind; insoweit § 8 Nr. 1 keine Anwendung
nicht abziehbare BA gem. § 8b V KStG sind keine Gewinne
Diese Karteikarte wurde von tie_breaker_rule erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: