Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)
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Allgemeines
(Abschnitt Zerlegung)
Rückseite
§ 28 GewStG
§ 28 I Satz 1 GewStG: Betriebsstätten in mehreren Gemeinden --> Zerlegung Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenen Anteile (Zerlegungsanteile)
§ 28 I Satz 2 GewStG: Satz 1 gilt auch, wenn:
- sich Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt
- Verlegung Betriebsstätte innerhalb Erhebungszeitraum
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