Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)

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§ 28 GewStG

§ 28 I Satz 1 GewStG: Betriebsstätten in mehreren Gemeinden --> Zerlegung Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenen Anteile (Zerlegungsanteile)

§ 28 I Satz 2 GewStG: Satz 1 gilt auch, wenn:

- sich Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt

- Verlegung Betriebsstätte innerhalb Erhebungszeitraum

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