Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)

Vorderseite Gewerbeertrag
Rückseite

§ 7 GewStG

Satz 1: ... ist der nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb [...] vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 bezeichneten Beträge.

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