Gesundheits- und Sozialwesen (Fach) / Bundesgesetz über die Kranvenversicherung Teil 2 (Lektion)
Vorderseite
Welches sind die allgemeinen Leistung der Krankenversicherung bei Krankheit (Art. 25 KVG)?
Rückseite
- Untersuchungen und Behandlungen (stationär, ambulant, in einem Pflegeheim) sowie Pflegeleistungen in einem Spital (durch Ärzte, Chiropraktiker) oder von diesen beauftragten Personen durchgeführt werden
- Mittel und Gegenstände, die für Analysen, Arzneimittel, Untersuchungen oder Behandlungen dienen - verordnet durch Ärzte oder Chiropraktoren (unter dem vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen)
- Beitrag an die Kosten von ärztlich angeordneten Badekuren
- ärztlich durchgeführte Massnahmen der medizinischen Rehabilitation
- Aufenthalt im Spital entsprechend dem Standart der allgemeinen Abteilung
- Aufenthalt bei Eintbindung in einem Geburtshaus
- Beitrag an medizinisch notwendige Transportkosten sowie an Rettungskosten
- Leistung der Apotheker bei Abgabe von nach Buchstabe b verordneten Arzneimittel
Zusätzlich ab 1.1.2012 bis provisorisch Ende 2017 fünf Methoden der Komplementärmedizin:
- anthroposophische Medizin (aktivieren der Selbstheilungskräfte)
- Homöopathie
- Neuraltherapie
- Pytotherapie
- TCM - Traditionelle chinesische Medizin
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