Gesundheits- und Sozialwesen (Fach) / Bundesgesetz über die Kranvenversicherung Teil 1 (Lektion)
Vorderseite
Definition Unfalĺ (Art. 4 ATSG)
Rückseite
Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Die Folgen davon: Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder Tod.
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