Steuerberater schriftlich (Fach) / TBM (Lektion)

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Vorderseite Statthaftigkeit
Rückseite

Der Winspruch gegen den Verwaltungsakt „Einkommensteuerbescheid“ ist nach $ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO statthaft, weil es sich bei der ESt um eine Abgabenangelegenheit i.S.d. $347 Abs. 2 AO handelt. Der Einspruch ist auch nicht nach $348 AO ausgeschlossen.

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