Klinische Psychologie (Fach) / Psychiatrie, Bio- & Neuropsychologie und Rahmenbedingungen (Lektion)

Vorderseite Eine Patientin berichtet Ihnen von ausgeprägten Gefühlen der Hoffnungslosigkeit bezüglich vieler ihrer Lebensbereiche. Sie habe Suizidgedanken und auch bereits begonnen, Schlaftabletten zu sammeln. Ihr Mann wisse nichts davon. Sie werde sich aber letztlich nicht das Leben nehmen, da sie für die Familie da sein müsse. Welchen der folgenden Aussagen bezüglich des weiteren Vorgehens ist am ehesten zuzustimmen? Wählen Sie 2 Antworten! a) Sie bearbeiten die Hoffnungslosigkeit der Patientin. b) Sie beenden die Behandlung wegen des Sammelns von Schlafmitteln und überweisen die Patientin zur psychiatrischen Behandlung an einen Facharzt. c) Sie lassen die Patientin einen Anti-Suizidvertrag unterschreiben und sprechen das Thema im weiteren Therapieverlauf nicht mehr an, um sie nicht zu destabilisieren. d) Sie verpflichten die Patientin, keine größeren Mengen an Schlafmitteln zu besitzen. e) Sie weisen die Patientin auch gegen ihren Willen in eine Klinik ein.
Rückseite

Eine Patientin berichtet Ihnen von ausgeprägten Gefühlen der Hoffnungslosigkeit bezüglich vieler ihrer Lebensbereiche. Sie habe Suizidgedanken und auch bereits begonnen, Schlaftabletten zu sammeln. Ihr Mann wisse nichts davon. Sie werde sich aber letztlich nicht das Leben nehmen, da sie für die Familie da sein müsse. d.h. Patientin distanziert sich von akuter Suizidalität. Sollte die Patientin sagen das sie nicht verpsrechen könne sich nichts anzutun - würde Antwort e) in betracht kommen.

Welchen der folgenden Aussagen bezüglich des weiteren Vorgehens ist am ehesten zuzustimmen?

Wählen Sie 2 Antworten!

a) Sie bearbeiten die Hoffnungslosigkeit der Patientin. (= Krisenintervention)b) Sie beenden die Behandlung wegen des Sammelns von Schlafmitteln undüberweisen die Patientin zur psychiatrischen Behandlung an einen Facharzt.c) Sie lassen die Patientin einen Anti-Suizidvertrag unterschreiben und sprechen dasThema im weiteren Therapieverlauf nicht mehr an, um sie nicht zu destabilisieren.d) Sie verpflichten die Patientin, keine größeren Mengen an Schlafmitteln zu besitzen. (=Beseitung von latelen Mitteln) e) Sie weisen die Patientin auch gegen ihren Willen in eine Klinik ein.

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