Klinische Psychologie (Fach) / Frühjahr 2018 (Lektion)
Mit dem Patienten wird lediglich eine Akutbehandlung durchgeführt
Obligater Leistungsinhalt
Psychotherapeutische Akutbehandlung gemäß § 13 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie,psychotherapeutische Intervention(en) zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen aus den Verfahren nach § 15 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie,und/oder
-Stabilisierung von Patienten zur Vorbereitung bei Einleitung einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie,
Akutbehandlung:schnelle Intervention bei akuten Krisen,Vorbereitung auf Psychotherapie/
-bis zu 24Sitzungenà 25 Minuten (insgesamt biszu 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.; entspricht 12 Therapieeinheiten)
-anzeigepflichtig
-zu verrechnen mit gegebenenfalls anschließender Kurz-/Langzeittherapie
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