Rechtspsychoogie (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)

Vorderseite zwei Grundsätzlichen Argumente sind:
Rückseite

1)bei bereits straffälligen Jugendlichen ist die Behandlung nicht so effektiv und mit hoher Rückfallquote behaftet

2)es treten nicht nur Folgen beim Täter(Schule und Beruf), sondern auch bei den Opfern(körperlich, psychisch und materiell) und der Gesellschaft(Kosten und Kriminalität) auf

>Dissoziale Verhaltensprobleme sind als gravierende Entwicklungsstörungen zu betrachten: bei Jugendlichen in den letzten Jahren höchste Belastungszahlen der Kriminalität relativ zur Bevölkerung

>besonders bei sehr früh sozial auffälligen, dissozialen Kindern Risiko höher

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