Rechtspsychoogie (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)

Vorderseite Entwicklungsorientierte Kriminalprävention beruht auf zwei grundlegenden Annahmen: (2)
Rückseite
  • Voraussetzungen sind, dass das Risiko dissoziale Verhaltensprobleme zu entwickeln hoch sind und dass es die Möglichkeit gibt einen negativen Entwicklungsverlauf zu stoppen
  • dafür braucht man prognostische Erkenntnisse in Form einer entwicklungsbezogenen Risikoabschätzung:

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