Unternehmensführung (Fach) / BWL 1a (Lektion)

Vorderseite Reform der institutionellen Regelungen (Reformansätze des Vertragsmodells) Pflicht zur Entsprechenserklärung (§ 161 AktG)
Rückseite

Erklärung zum Corporate Governance Kodex

(1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich ob CG-Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

(2) Die Erklärung ist auf der Internetseite der GesellschaD dauerhaD öffentlich zugänglich zu machen.

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