BWL (Fach) / Personal (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter Arbeitsschutz?
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Arbeitsschutz ist der den Arbeitnehmer durch rechtliche Vorschriften gewährte Schutz vor negativen Folgen, die sich aus der Arbeit ergeben.

Die Überwachung der Arbeitschutzvorschriften erfolgt durch die Gewerbeaufsichtsämter und die Berufsgenossenschaten.

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