Recht (Fach) / Zusammenfassung (Lektion)

Vorderseite Was setzt eine freiheitsentziehende Inobhutnahme voraus?
Rückseite

Jugendamt muss grundsätzlich versuchen, auf Kind mit sozialpädagogischen Mitteln einzuwirken, nur bei Voraussetzungen nach § 42 V SGB VIII möglich:

  • zur Abwehr von Gefahr für Leib oder Leben des Kindes/des Jugendlichen selbst bzw. eines Dritten geeignet oder erforderlich
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren!
  • Alternativlosigkeit

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