Recht (Fach) / Zusammenfassung (Lektion)
Vorderseite
In welchen Fällen tritt Vormundschaft ein?
Rückseite
- Tod der Eltern
- Entzug kompletter elterlicher Sorge
- wenn Eltern nicht zur Vertretung berechtigt sind, weil die elterliche Sorge nach § 1673 II oder 1674 BGB ruht
- Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln nach § 1773 II BGB
- minderjährige unverheiratete Mutter § 1791c BGB
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