Recht (Fach) / Zusammenfassung (Lektion)

Vorderseite In welchen Fällen tritt Vormundschaft ein?
Rückseite
  • Tod der Eltern
  • Entzug kompletter elterlicher Sorge
  • wenn Eltern nicht zur Vertretung berechtigt sind, weil die elterliche Sorge nach § 1673 II oder 1674 BGB ruht
  • Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln nach § 1773 II BGB
  • minderjährige unverheiratete Mutter § 1791c BGB

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