Recht (Fach) / Zusammenfassung (Lektion)

Vorderseite Aufgaben des Jugendamts bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung?
Rückseite
  • § 8a Abs. 1 SGB VIII:➞ Einschätzung des Gefahrenrisikos mit mehreren Fachkräften➞ Einbeziehung Erziehungsberechtigte & Kind (soweit dies nicht Schutz in Frage stellt)➞ "unmittelbaren Eindruck verschaffen" (Hausbesuch)➞ Angebot von Hilfen, sofern geeignet & notwendig
  • § 8a Abs. 4 SGB VIII:➞ Anrufung des Familiengerichts, sofern erforderlich➞ Inobhutnahme, wenn dringende Gefahr

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