Recht (Fach) / Zusammenfassung (Lektion)
Vorderseite
Aufgaben des Jugendamts bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung?
Rückseite
- § 8a Abs. 1 SGB VIII:➞ Einschätzung des Gefahrenrisikos mit mehreren Fachkräften➞ Einbeziehung Erziehungsberechtigte & Kind (soweit dies nicht Schutz in Frage stellt)➞ "unmittelbaren Eindruck verschaffen" (Hausbesuch)➞ Angebot von Hilfen, sofern geeignet & notwendig
- § 8a Abs. 4 SGB VIII:➞ Anrufung des Familiengerichts, sofern erforderlich➞ Inobhutnahme, wenn dringende Gefahr
Diese Karteikarte wurde von luaralaura erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: