Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)
1.Gefährdungstheorie -> Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung das Tatobjekt in unmittelbare Gefahr bringen
2.Teilaktstheorie -> Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die ohne weitere Teilakte in die eigentliche Tatbestandserfüllung übergehen
3.Sphärentheorie -> Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die in unmittelbarem räumlichen (Täter-Opfersphäre) und zeitlichem Zusammenhang mit der erwarteten Tatbestandserfüllung stehen
4.Objektiv-subjektive Theorie -> Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt-gehts-los" überschritten und objektiv zur tatbestandsmässigen Handlung angesetzt hat, so dass sein Tun ohne wesentliche Zwischenschritte in die Erfüllung des Tatbestandes übergehen wird
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