Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)

Vorderseite §3 Notwehrfähig ist nunmehr auch sex Integrität weil
Rückseite

Weil Willensentschlussfreiheit nicht notwehrfähig war u daher ggf §218 nicht notwehrfähig ist =>daher ausdrücklich aufgenommen

So wird insbesondere auch im Falle einer sexuellen Belästigung nach § 218 Abs. 1a StGB in der Regel weder ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit, noch ein Angriff auf die Freiheit vorliegen, weil eine nennenswerte Einschränkung der Bewegungsfreiheit zumeist nicht gegeben sein wird.

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.