Strafrecht (Fach) / 1. Strafbare Handlungen gg Leib und Leben (Lektion)

Vorderseite Körperverletzung Gesundheitsschädigung Misshandlung
Rückseite

In körperliche Integrität nicht ganz unerheblich eingreifen

körperliche od seelische Krankheit im med Sinn hervorrufen/verschlimmern/nicht bloß vorübergehend verschlechtern. Auch durch Unterlassung

Misshandlung ist jedes Einwirken physischer Kraft auf den Körper, die das körperliche Wohlbefinden des Betroffenen nicht ganz unerheblich beeinträchtigt. Misshandlungsvorsatz verlangt demnach keineswegs Verletzungsabsicht oder Beschädigungsabsicht, sondern nur den Vorsatz des Täters, der angegriffenen Person irgendein körperliches Übel - und seien es auch nur (erhebliche) körperliche Schmerzen - zuzufügen.

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.