Strafrecht (Fach) / 1. Strafbare Handlungen gg Leib und Leben (Lektion)
Vorderseite
In hilflose Lage bringt iSd § 82
Rückseite
durch ORTSVERÄNDERUNG aus relativ gesicherter Lage in eine solche ohne rettenden Zufall schutzlos ausgeliefert ist
Zwang zu verweilen oder abschneiden von Hilfsmitteln reicht nicht
Mitverschulden des Opfers ist egal
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.