Strafrecht (Fach) / 1. Strafbare Handlungen gg Leib und Leben (Lektion)

Vorderseite In hilflose Lage bringt iSd § 82
Rückseite

durch ORTSVERÄNDERUNG aus relativ gesicherter Lage in eine solche ohne rettenden Zufall schutzlos ausgeliefert ist

Zwang zu verweilen oder abschneiden von Hilfsmitteln reicht nicht

Mitverschulden des Opfers ist egal

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.