Strafrecht (Fach) / 6. Vermögensdelikte §§ 125 - 168 (Lektion)
Vorderseite
Wohnstätte
Rückseite
umgrenzte Räume in denen jemand wenigstens vorübergehend wohnt Ein Ort in dem sich die Intimsphäre der Bewohner in besonderer Weise lokalisiert
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.