Strafrecht (Fach) / 6. Vermögensdelikte §§ 125 - 168 (Lektion)

Vorderseite Wohnstätte
Rückseite

umgrenzte Räume in denen jemand wenigstens vorübergehend wohnt Ein Ort in dem sich die Intimsphäre der Bewohner in besonderer Weise lokalisiert

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.